EuGH überlässt Rückerstattungsforderungen bei illegalen Online-Glücksspielen weiterhin nationalen Gerichten
Geschrieben von Ines Otto · 26.6.2026

EuGH überlässt Rückerstattungsforderungen bei illegalen Online-Glücksspielen weiterhin nationalen Gerichten

Der Europäische Gerichtshof verweist Spielerverlust-Rückforderungen im Zusammenhang mit nicht lizenzierten Online-Glücksspielen seit Jahren konsequent an die nationalen Gerichte in Deutschland und weiteren EU-Mitgliedstaaten, obwohl mehrere Vorabentscheidungsverfahren eingeleitet wurden und frühere Urteile bereits vorliegen. Diese Praxis lässt die Haftungsfragen für Betreiber ungelöst und schafft anhaltende Rechtsunsicherheit im regulierten deutschen Glücksspielmarkt. Beobachter verfolgen die Entwicklung seit dem Frühjahr 2025 genau und stellen fest, dass der EuGH in Fällen wie C-440/23 sowie verwandten Verfahren die endgültige Klärung vermeidet.
Die fortgesetzte Verweisungspraxis des EuGH
Mehrere deutsche und europäische Gerichte haben dem EuGH Fragen zur Rückerstattung von Einsätzen bei unerlaubten Online-Casinos vorgelegt, doch der Gerichtshof entscheidet nicht abschließend und überlässt die Auslegung den nationalen Instanzen. Dadurch entstehen unterschiedliche Rechtsprechungslinien in den Mitgliedstaaten, während Betreiber mit unklaren Risiken konfrontiert bleiben. In Deutschland wirkt sich diese Unsicherheit besonders auf den seit 2021 regulierten Markt aus, weil Spieler weiterhin Klagen auf Verlustrückerstattung einreichen und Gerichte die Sachverhalte individuell prüfen müssen.
Auswirkungen auf den deutschen Glücksspielmarkt
Die deutsche Glücksspielbehörde GGL hat seit der Marktregulierung zahlreiche Lizenzen vergeben, doch die offenen Rückforderungsansprüche betreffen vor allem Angebote aus der Zeit vor der Legalisierung sowie grenzüberschreitende Plattformen ohne deutsche Erlaubnis. Nationale Gerichte in mehreren Bundesländern haben bereits Teilurteile gefällt, die jedoch keine einheitliche Linie bilden. Experten beobachten, dass die Verweisungen des EuGH zu einer fragmentierten Rechtslage führen und Betreiber ihre Risikobewertungen ständig anpassen müssen. Im Juni 2026 berichten verschiedene Gerichte aus Nordrhein-Westfalen und Bayern von anhaltenden Verfahren, die noch keine abschließende Klärung gefunden haben.
Rechtliche Unsicherheit in anderen EU-Staaten
Ähnliche Vorabentscheidungsersuchen kommen aus weiteren Mitgliedstaaten, in denen nationale Gerichte ebenfalls auf eine einheitliche europäische Linie warten. Der EuGH hat in früheren Urteilen Grundsätze zur Dienstleistungsfreiheit und zum Verbraucherschutz festgelegt, überlässt jedoch die konkrete Anwendung auf Spielverluste den nationalen Gerichten. Diese Vorgehensweise führt dazu, dass Betreiber mit unterschiedlichen Anforderungen in den einzelnen Ländern rechnen müssen und die Rechtsunsicherheit branchenweit anhält. Daten aus laufenden Verfahren zeigen, dass die Zahl der eingereichten Klagen in Deutschland und Nachbarländern seit 2024 nicht zurückgegangen ist.

Beispiele aus der Rechtsprechung
Ein Fall aus dem Jahr 2025 verdeutlicht die Situation: Ein deutsches Oberlandesgericht legte dem EuGH Fragen zur Vereinbarkeit nationaler Verbote mit europäischem Recht vor, erhielt jedoch nur eine allgemeine Antwort und musste selbst entscheiden. Ähnliche Muster zeigen sich in Verfahren aus Österreich und den Niederlanden, wo Gerichte die EuGH-Verweisungen ebenfalls eigenständig umsetzen. Die Folge ist eine uneinheitliche Handhabung von Rückerstattungsansprüchen, die Betreiber vor praktische Herausforderungen stellt. Various preliminary rulings on German gambling licensing and player refunds (e.g., ongoing cases from 2025–2026) dokumentieren diese Entwicklung detailliert und zeigen, dass die Zahl der anhängigen Verfahren weiter steigt.
Konsequenzen für Betreiber und Spieler
Betreiber sehen sich mit potenziellen Nachzahlungen konfrontiert, ohne dass eine klare europäische Rechtsprechung die Voraussetzungen definiert. Spieler wiederum erhalten unterschiedliche Erfolgsaussichten je nach zuständigem Gericht. Die GGL und vergleichbare Behörden in anderen Ländern arbeiten an Leitlinien, die jedoch die EuGH-Verweisungen nicht ersetzen können. Im Juni 2026 bleibt die Lage unverändert, da neue Vorabentscheidungsersuchen eingehen und der Gerichtshof die Entscheidungen weiterhin nationalen Instanzen überlässt.
Fazit
Die anhaltende Praxis des EuGH schafft eine fragmentierte Rechtslage, die sowohl Betreiber als auch Gerichte in Deutschland und der EU vor Herausforderungen stellt. Nationale Entscheidungen füllen die Lücken, ohne eine einheitliche europäische Lösung zu erreichen. Die Entwicklung bleibt für alle Beteiligten relevant, solange die Verweisungen anhalten und die Rechtsunsicherheit im regulierten Markt bestehen bleibt.